Wenn Sie sich für eine 24-Stunden Pflege entscheiden, kommt der Vertrag zwischen Ihnen und dem polnischen Unternehmen zustande. Die Pflegekraft wird nach den Regeln der Verordnung EG Nr. 883/2004 entsendet und verfügt über eine gültige A1 Bescheinigung (früher E101 Formular). Dieses Dokument bestätigt, dass ausländische Arbeitskräfte, die in Deutschland arbeiten, trotzdem weiterhin vom Sozialsystem ihres Heimatlandes abhängig sind.
Wichtig für Sie!
Als Vertragspartner sind Sie, ebenso wie der polnische Arbeitgeber, verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu überprüfen. Wir als Vermittler können Ihnen leider diese Verantwortung nicht abnehmen. Und wir müssen auch jede Haftung ausschließen, die aus dem Missbrauch der Regelungen entstehen könnte.
Keine Sorge!
Wir helfen Ihnen natürlich gerne, wenn Sie Fragen zum Dienstleistungsvertrag haben. Dafür sind wir als Ihre Unterstützer ja auch da. Sprechen Sie uns an! Details zum Dienstleistungsvertrag und grenzüberschreitenden Dienstleistungen erhalten Sie beim Zoll (LINK) und auch bei der Arbeitsagentur (LINK)
ACHTUNG!
Im Internet finden Sie immer wieder Angebote, die in Deutschland nicht den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Informieren Sie sich bitte genau, bevor Sie sich für ein Angebot entscheiden.