Pflegeleistungen & Zuschüsse
Wahrscheinlich geht es Ihnen genauso wie vielen anderen Menschen in Deutschland. Sie fragen sich, wie Sie eine angemessene Pflege bezahlen sollen. Eine Antwort auf diese Frage haben Sie schon gefunden, als Sie auf dieser Website angekommen sind: Unsere polnischen Pflegekräfte.
Dank der Zusammenarbeit mit unserem Nachbarland werden die Pflegekosten für Sie schon einmal deutlich reduziert. Und zum Glück ist das noch nicht alles. Es gibt auch eine Reihe von Zuschüssen, die Sie abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit beantragen können.
Verschenken sie kein Geld!
Viele Menschen scheuen sich, die Pflegebedürftigkeit feststellen zu lassen. Das Offensichtliche, die Pflegebedürftigkeit wird lange geleugnet, um nicht „abgestempelt“ zu werden. Oft werden dadurch die Familien nicht nur emotional, sondern auch finanziell stärker belastet als nötig. Diesen Fehler sollten Sie nicht machen.
Lassen Sie unbedingt so schnell wie möglich die Pflegebedürftigkeit einstufen und beantragen Sie umgehend die Leistungen. Das ist sehr wichtig. Denn alle Zuschüsse werden erst gezahlt, wenn der Antrag vorliegt. Rückwirkende Zahlungen werden nicht gewährt!
Wir haben Ihnen in der unten stehenden Tabelle eine Übersicht der Zuschüsse zusammengestellt. Wenn Sie dazu noch Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.
WICHTIG! Alle Leistungen werden erst mit Zeitpunkt der Beantragung gewährt!
PFLEGEGELD € MONATLICH | PFLEGESACHLEISTUNG (PFLEGEDIENST) BIS ZU € MONATLICH | |
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Pflegegrad 1 | 125,00€ | – |
Pflegegrad 2 | 316,00€ | 689,00€ |
Pflegegrad 3 | 545,00€ | 1.298,00€ |
Pflegegrad 4 | 728,00€ | 1.612,00€ |
Pflegegrad 5 | 901,00€ | 1.925,00€ |
Diese Begriffe sollten Sie kennen!
Pflegesachleistung
Zusätzlich zu unserem Angebot können Sie bei der Pflege Ihrer Lieben auch auf die Unterstützung ambulanter Pflegedienste zurückgreifen. Achten Sie dabei unbedingt darauf, dass der ambulante Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse hat. Dann erhalten Sie diese Hilfe bis zu einem geregelten Höchstbetrag kostenfrei.
Pflegegeld
Im Gegensatz zur Sachleistung ist das Pflegegeld eine Geldleistung, die Sie erhalten, wenn Sie auf den ambulanten Pflegedienst ganz oder teilweise verzichten. Das Pflegegeld können Sie zum Beispiel nutzen, um die Versorgung Ihrer Angehörigen so zu regeln, wie Sie es für richtig halten. Wichtig ist nur, dass die Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist, zum Beispiel durch eine pflegende Person im Haushalt, so wie es Ihnen OWL-Pflege24 anbietet.
Verhinderungspflege
Sie brauchen auch mal eine Auszeit. Wenn Sie zum Beispiel erkranken oder einfach mal ein paar Tage Erholung nötig haben, dann können Sie eine Verhinderungspflege nutzen. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber eine Kostenerstattung vorgesehen, wenn Sie ein professionelles Angebot – wie zum Beispiel die Verhinderungspflege von OWL-Pflege24 – in Anspruch nehmen.
Verbrauchsmaterial
Mit der Pflegebedürftigkeit kommen Ausgaben auf Sie zu, die Sie vorher nicht hatten. Zum Beispiel für Einlagen oder andere Pflegemittel. Eine kleine Entlastung bietet Ihnen die Pflegekasse auch in diesem Bereich. Sie bezahlt Verbrauchsmaterial bis zu einem Höchstbetrag von 40,- Euro im Monat. Das klingt nicht viel, aber auf das Jahr gesehen sind es fast 500,- Euro, die Ihre Situation erleichtern.
Umbauten des Wohnumfeldes
Die wenigsten Menschen leben schon in einem Wohnumfeld, das auf die Bedürfnisse häuslicher Pflege vorbereitet ist. Wenn Sie auch vor der Situation stehen, dass Sie aufgrund der Pflege bauliche Änderungen an ihrem Eigenheim vornehmen müssen, gewährt Ihnen die Pflegekasse einen einmaligen Zuschuss, um die Kosten für Sie zu mindern.
Pflegehilfsmittel
Neben dem Verbrauchsmaterial werden Sie früher oder später auch technische Hilfsmittel zur Pflege benötigen. Oft werden diese Hilfsmittel auf Basis einer Ausleihe vergeben. Die Gebühren für die Ausleihe übernimmt die Pflegekasse für Sie.
Sind Sie unsicher? Fragen Sie uns!
Wir erleben es immer wieder: Angehörige und auch Pflegebedürftige verschenken aus Unwissenheit viel Geld, weil Sie sich nicht informieren oder das Potenzial der Zuschüsse unterschätzen. Machen Sie diesen Fehler nicht! Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen auch bei der Beantragung, wenn Sie es wünschen.